<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Lohnsteuerberatung ATAX - Lohnsteuerhilfeverein e.V.</title>
	<atom:link href="http://www.lohnsteuerberatung-atax.de/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.lohnsteuerberatung-atax.de</link>
	<description>Wir bieten Ihnen Hilfe bei allen steuerfachlichen Fragen im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis.</description>
	<lastBuildDate>Fri, 06 Jan 2012 16:56:16 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.0.1</generator>
		<item>
		<title>Höherer Fahrtkostenabzug für Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitsorten</title>
		<link>http://www.lohnsteuerberatung-atax.de/2012/01/06/hoherer-fahrtkostenabzug-fur-arbeitnehmer-mit-mehreren-arbeitsorten/</link>
		<comments>http://www.lohnsteuerberatung-atax.de/2012/01/06/hoherer-fahrtkostenabzug-fur-arbeitnehmer-mit-mehreren-arbeitsorten/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 06 Jan 2012 13:34:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.lohnsteuerberatung-atax.de/?p=286</guid>
		<description><![CDATA[Für die Fahrt zur regelmäßigen Arbeitsstätte können Steuerpflichtige nur die Entfernungspauschale geltend machen. Das galt bisher auch, wenn Arbeitnehmer an dauerhaft an verschiedenen Arbeitsstellen eingesetzt waren. Mit mehreren, im Herbst vergangenen Jahres veröffentlichten Urteilen, hat der Bundesfinanzhof jedoch entschieden, dass höchstens ein Arbeitsort regelmäßige Arbeitsstelle sein kann. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer für alle anderen Arbeitsstellen <a href="http://www.lohnsteuerberatung-atax.de/2012/01/06/hoherer-fahrtkostenabzug-fur-arbeitnehmer-mit-mehreren-arbeitsorten/" title="weiter lesen" class="read_more"> ...mehr &#187;</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Für die Fahrt zur regelmäßigen Arbeitsstätte können Steuerpflichtige nur die Entfernungspauschale geltend machen. Das galt bisher auch, wenn Arbeitnehmer an dauerhaft an verschiedenen Arbeitsstellen eingesetzt waren. Mit mehreren, im Herbst vergangenen Jahres veröffentlichten Urteilen, hat der Bundesfinanzhof jedoch entschieden, dass höchstens ein Arbeitsort regelmäßige Arbeitsstelle sein kann. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer für alle anderen Arbeitsstellen Reisekosten geltend machen können. Für die Fahrten mit dem PKW sind dann statt 30 Cent für Hin- und Rückfahrt der doppelte Betrag von 30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer absetzbar. Hinzu kommen pauschale Verpflegungsmehraufwendungen bei mindestens 8 Stunden Abwesenheit von der Wohnung und regelmäßigen Arbeitsstätte.</p>
<p>Nach dem BMF-Schreiben vom 15. Dezember 2011 müssen die Finanzämter die Urteile nunmehr anwenden. Davon profitieren beispielsweise Verkäuferinnen und Verkäufer, die in zwei oder mehr Verkaufsfilialen arbeiten, Lehrer, die an mehreren Schulen eingesetzt sind oder Reinigungskräfte mit verschiedenen Einsatzstellen. Viele können sogar rückwirkend höhere Werbungskosten absetzen, wenn für frühere Jahre noch kein bestandskräftiger Steuerbescheid vorliegt.</p>
<p>Der Abzug der höheren Kilometerpauschale gilt jedoch nur bei Fahrten mit dem eigenen PKW. Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt, kann nur die tatsächlichen Ticketkosten geltend machen. Mitfahrer, die gar keine eigenen Aufwendungen haben, gehen für diese Fahrten sogar leer aus. Die aufwandsunabhängige Entfernungspauschale gilt nur für Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstelle.</p>
<p>Auch Bauarbeiter und andere Berufsgruppen, die bereits wechselnde Arbeitsstellen mit Reiskosten hatten, profitieren von der neuen Rechtsprechung. Für sie galt bisher der Betriebssitz als regelmäßige Arbeitsstelle, wenn sie diesen regelmäßig kurz aufsucht, um beispielsweise von dort mit dem Firmenbus zur Baustelle weiter zu fahren. Nunmehr zählen auch die Fahrten zum Betriebssitz mit der höheren Kilometerpauschale. Außerdem beginnt die Abwesenheitszeit für den Verpflegungsmehraufwand ab dem Verlassen ihrer Wohnung und nicht mehr ab Betriebssitz.</p>
<p>Quelle: NVL</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.lohnsteuerberatung-atax.de/2012/01/06/hoherer-fahrtkostenabzug-fur-arbeitnehmer-mit-mehreren-arbeitsorten/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Semestergebühren sind abziehbare Ausbildungskosten</title>
		<link>http://www.lohnsteuerberatung-atax.de/2012/01/04/semestergebuhren-sind-abziehbare-ausbildungskosten/</link>
		<comments>http://www.lohnsteuerberatung-atax.de/2012/01/04/semestergebuhren-sind-abziehbare-ausbildungskosten/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 04 Jan 2012 13:05:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.lohnsteuerberatung-atax.de/?p=282</guid>
		<description><![CDATA[Semestergebühren sind Ausbildungskosten. Deshalb können sie in voller Höhe vom Einkommen des Kindes abgezogen werden. Das gilt auch dann, wenn in den Semestergebühren ein Studententicket enthalten ist, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 22.09.2011 Az. III R 38/08 entschied. Über diese und über anzuerkennende Aufwendungen informiert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. Die Finanzverwaltung <a href="http://www.lohnsteuerberatung-atax.de/2012/01/04/semestergebuhren-sind-abziehbare-ausbildungskosten/" title="weiter lesen" class="read_more"> ...mehr &#187;</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Semestergebühren sind Ausbildungskosten. Deshalb können sie in voller Höhe vom Einkommen des Kindes abgezogen werden. Das gilt auch dann, wenn in den Semestergebühren ein Studententicket enthalten ist, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 22.09.2011 Az. III R 38/08 entschied. Über diese und über anzuerkennende Aufwendungen informiert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V.</strong></p>
<p>Die Finanzverwaltung ist bisher der Auffassung, dass es sich bei den Semestergebühren um sogenannte Mischkosten handelt. Sie hat deshalb die Familienkassen angewiesen, die Semestergebühren nur anzuerkennen, wenn deren Zusammensetzung aufgeschlüsselt ist. Ein Kostenanteil für das Studententicket ist keinesfalls zu berücksichtigen (Dienstanweisungen Familienkassen). Dem hat der Bundesfinanzhof mit aktuellem Urteil widersprochen. Durch den vollen Abzug der Semestergebühren können Studenten den Grenzbetrag für die Einkünfte und Bezüge einhalten.</p>
<p>Ab 2012 wird das Kindergeld zwar unabhängig von der Einkommenshöhe des Kindes gewährt. Bis zum Jahr 2011 prüfen die Familienkassen jedoch erst nach Jahresablauf abschließend, ob der bis dahin geltende Grenzbetrag von 8004 Euro eingehalten wurde. Eltern und Kinder müssen hierzu einen Fragebogen für das zurückliegende Jahr ausfüllen. Die Semestergebühren sind nunmehr eine Möglichkeit, das Kindergeld zu retten, wenn weitere Einkünfte vorliegen.</p>
<p>Neben den Semestergebühren sind Fahrtkosten zur Universität mit der Entfernungspauschale abziehbar. Das gilt auch dann, wenn in den Semestergebühren bereits ein Studententicket enthalten ist. Weitere abziehbare Ausbildungskosten sind Fachbücher, Computer und andere Arbeitsmittel, nicht jedoch Unterkunftskosten.</p>
<p>Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine rät allen Eltern, Anforderungen der Familienkassen zu beachten und fristgemäß zu beantworten. Sollten Kindergeldbescheide rückwirkend wegen zu hoher Einkünfte und Bezüge aufgehoben werden, empfiehlt sich eine genaue Prüfung und Einspruch innerhalb eines Monats.</p>
<p>Quelle: NVL</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.lohnsteuerberatung-atax.de/2012/01/04/semestergebuhren-sind-abziehbare-ausbildungskosten/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Änderungen im Steuerrecht zum 1. Januar 2012</title>
		<link>http://www.lohnsteuerberatung-atax.de/2011/12/20/anderungen-im-steuerrecht-zum-1-januar-2012/</link>
		<comments>http://www.lohnsteuerberatung-atax.de/2011/12/20/anderungen-im-steuerrecht-zum-1-januar-2012/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 20 Dec 2011 15:16:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.lohnsteuerberatung-atax.de/?p=273</guid>
		<description><![CDATA[Auch im neuen Jahr unterliegt das Steuerrecht wieder zahlreichen Änderungen. Von dem Steuervereinfachungsgesetz profitieren vor allem Eltern und Vermieter. Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) wurde dagegen ausgesetzt und auf 2013 verschoben. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) gibt nachfolgend einen Überblick über wichtige Änderungen, die Arbeitnehmer im neuen Jahr erwarten. Lohnsteuerkarte und Lohnsteuerklasse <a href="http://www.lohnsteuerberatung-atax.de/2011/12/20/anderungen-im-steuerrecht-zum-1-januar-2012/" title="weiter lesen" class="read_more"> ...mehr &#187;</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Auch im neuen Jahr unterliegt das Steuerrecht wieder zahlreichen Änderungen. Von dem Steuervereinfachungsgesetz profitieren vor allem Eltern und Vermieter. Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) wurde dagegen ausgesetzt und auf 2013 verschoben. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) gibt nachfolgend einen Überblick über wichtige Änderungen, die Arbeitnehmer im neuen Jahr erwarten.</strong></p>
<p><strong>Lohnsteuerkarte und Lohnsteuerklasse </strong></p>
<p>Weil das neue elektronische Verfahren ELStAM (elektronische Lohnsteuer-Abzugsmerkmale) auch zu Beginn des neuen Jahres nicht einsatzbereit ist, gilt für 2012 die alte Steuerkarte 2010 unverändert weiter. Arbeitnehmer, die den Arbeitgeber seitdem nicht gewechselt haben und deren Besteuerungsdaten unverändert bestehen, haben keinerlei Handlungsbedarf. Wer jedoch Änderungen der Daten vornehmen möchte, muss dafür einen Antrag beim zuständigen Finanzamt stellen. Der Arbeitnehmer erhält dann einen Ausdruck der ELStAM – Daten oder ein Ersatzbescheinigung, die er seinem Arbeitgeber vorlegen muss. Wer 2012 mit Arbeitslosigkeit rechnen muss, sollte seine Daten genau unter die Lupe nehmen. Mit einer günstigen Steuerklasse wird mehr Arbeitslosengeld gezahlt. Ehepaare können darauf Einfluss nehmen, indem derjenige, der mit Arbeitslosigkeit rechnet, die Steuerklasse III ab Jahresbeginn wählt. Auch werdende Eltern müssen aufpassen, weil ein zu hoher Lohnsteuerabzug später Nachteile beim Elterngeld bringt.</p>
<p><strong>Kindergeld für volljährige Kinder </strong></p>
<p>Bei Kindergeld für volljährige Kinder entfällt die Einkünfte- und Bezügegrenze. Eltern müssen ab 2012 die Einnahmen und Ausgaben der Kinder nicht mehr nachweisen. Die Grundvoraussetzungen für das Kindergeld bleiben dagegen unverändert: Berufsausbildung, Übergangszeit oder Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz, soziales Jahr, andere begünstigte Freiwilligendienste oder bis zum 21. Lebensjahr auch Arbeitslosigkeit. Erst bei einer weiteren Ausbildung nach Erststudium und erstmaligem Berufsabschluss ist eine Einschränkung zu beachten. Das Kindergeld und alle weiteren damit zusammenhängenden Steuervorteile entfallen, wenn das Kind eine Nebentätigkeit von regelmäßig mehr als 20 Wochenstunden ausübt.</p>
<p><strong>Ausbildungsfreibetrag</strong></p>
<p>Mit dem Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze für das Kindergeld wird auch der „Ausbildungsfreibetrag“ nicht mehr gekürzt. Eltern, deren Kinder das ganze Jahr volljährig und während der Ausbildung auswärtig untergebracht sind, erhalten einen Ausbildungsfreibetrag von 924 Euro. Liegen die Voraussetzungen nur zeitweise vor, wird der Freibetrag monatsweise gewährt.</p>
<p><strong>Kinderbetreuungskosten</strong></p>
<p>Für den Abzug von Kinderbetreuungskosten mussten die Eltern bisher unterschiedliche Voraussetzungen nachweisen. Gebühren beispielsweise für den Kindergarten oder Hort wurden nur berücksichtigt, wenn die Eltern berufstätig, in Ausbildung oder krank waren. Eine Ausnahme gab es lediglich für Kinder vom dritten bis sechsten Lebensjahr. Ab 2012 werden Kinderbetreuungskosten bis zum 14. Lebensjahr der Kinder stets berücksichtigt. Dadurch wird der Antrag erheblich vereinfacht und mehr Eltern können ihre Betreuungskosten absetzen. Behinderte Kinder können wie bisher ohne Altersgrenze berücksichtigt werden. </p>
<p><strong>Änderung bei der Übertragung von Kinderfreibeträgen</strong></p>
<p>Der Kinderfreibetrag wurde bisher auch dann auf beide Eltern aufgeteilt, wenn ein Elternteil auf den Kindesunterhalt des anderen verzichten musste, weil dieser finanziell mittellos war. Ab 2012 können Eltern auch in diesen Fällen den halben Kinderfreibetrag des anderen Elternteils in der eigenen Steuererklärung beanspruchen.</p>
<p><strong>Werbungskostenpauschale</strong></p>
<p>Der jährliche Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird von 920 Euro auf 1.000 Euro angehoben. Die Anhebung wurde bereits im Dezember 2011 beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Ab der Steuererklärung für 2011 wirken sich Werbungskosten in der Steuererklärung deshalb erst aus, wenn diese 1.000 Euro übersteigen.</p>
<p><strong>Vermietung und Verpachtung</strong></p>
<p>Wer Wohnraum an nahe Verwandte billig vermietet oder durch Mietpreisbindung unter die Grenze der ortsüblichen Miete fällt, hat ab 2012 weniger bürokratischen Aufwand. Bisher musste eine Überschussprognose über einen Zeitraum von 30 Jahren erstellt werden, wenn die Miete weniger als 75 Prozent des ortsüblichen Durchschnitts betrug. Diese entfällt ab 2012. Erst ab einer Miete von weniger als 66 Prozent des Ortsüblichen ist zu beachten, dass das Finanzamt die Werbungskosten anteilig kürzt.</p>
<p><strong>Wegfall der Angabe von Kapitaleinkünften im Mantelbogen der Steuererklärung </strong></p>
<p>Wer außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten geltend machen wollte, musste bisher seine Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben. Diese wurden bei der Berechnung der zumutbaren Eigenbelastung mit herangezogen. Ab 2012 entfällt die Angabe, sodass für Steuerpflichtige mit Abgeltungsteuer ein höherer Betrag für Krankheitskosten abgezogen wird. Wer jedoch bei geringem Einkommen über die Günstigerprüfung seine Kapitaleinkünfte individuell besteuern lässt, muss sich diese bei der zumutbaren Eigenbelastung weiterhin anrechnen lassen.</p>
<p><strong>Sozialversicherungsbeiträge</strong></p>
<p>Der Beitragsanteil für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt unverändert für Arbeitnehmer 8,2 Prozent und für Arbeitgeber 7,3 Prozent. Auch die Arbeitslosenversicherung bleibt mit je 1,5 Prozent im neuen Jahr unverändert. Die Rentenversicherung verringert sich um jeweils 0,15 Prozentpunkte für Arbeitgeber und Arbeitnehmer von 19,9 auf 19,6 Prozent. Bei einem Monatsbruttolohn von 3.000 Euro bedeutet das für Arbeitnehmer 4,50 Euro mehr Nettolohn.</p>
<p><strong>Bemessungsgrenzen der Sozialversicherungsbeiträge</strong></p>
<p>Die Sozialversicherungsbeiträge steigen bei zunehmendem Bruttolohn bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Der Grenzwert für die Renten- und Arbeitslosenversicherung 2012 erhöht sich für Beschäftigte in den alten Bundesländern auf 67.200 Euro. In den neuen Ländern bleibt der Grenzwert unverändert bei 57.600 Euro. Die Bemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung wird um 1.350 Euro auf 45.900 Euro angehoben.</p>
<p><strong>Steuerpflichtiger Teil der Renten steigt</strong></p>
<p>Für alle Neurentner im Jahr 2012 verringert sich der steuerfreie Rentenanteil auf 36 Prozent. Wer 2005 oder früher in Rente ging, erhielt noch 50 Prozent des Rentenbetrags 2005 als lebenslangen Freibetrag. Wer 2012 erstmals eine Pension bezieht, erhält einen um 11,2 Prozent oder 1.092 Euro geringeren Versorgungsfreibetrag als der Einstiegs-Jahrgang 2005.</p>
<p><strong>Versicherungsverträge</strong></p>
<p>Wer im neuen Jahr Verträge zur geförderten Altersvorsorge abschließt, erhält diese erst mit 62  Jahren ausgezahlt. Für ältere Verträge gilt noch eine Altersgrenze von 60 Jahren. Der Garantiezins für Lebensversicherungen sinkt zum 01.Januar 2012 von 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent. Wer eine Kapitallebensversicherung, klassische Rentenversicherung oder betriebliche Altersvorsorge neu abschließt, erhält also künftig eine geringere garantierte Rendite.</p>
<p>Quelle: NVL</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.lohnsteuerberatung-atax.de/2011/12/20/anderungen-im-steuerrecht-zum-1-januar-2012/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der Kinder mindern die Steuerlast der Eltern</title>
		<link>http://www.lohnsteuerberatung-atax.de/2011/12/13/kranken-und-pflegeversicherungsbeitrage-der-kinder-mindern-die-steuerlast-der-eltern/</link>
		<comments>http://www.lohnsteuerberatung-atax.de/2011/12/13/kranken-und-pflegeversicherungsbeitrage-der-kinder-mindern-die-steuerlast-der-eltern/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 13 Dec 2011 15:21:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.lohnsteuerberatung-atax.de/?p=278</guid>
		<description><![CDATA[Kinder, die sich in einer betrieblichen Ausbildung befinden, müssen in der Regel bereits selbst Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Diese Beiträge sind seit 2010 steuermindernd absetzbar. Vielen Auszubildenden bringt das jedoch keinen Vorteil, weil sie ohnehin keine Lohnsteuern zahlen. Eine Ausnahme im Gesetz erlaubt jedoch die Berücksichtigung dieser Beiträge bei den Eltern. Seit 2010 bietet eine <a href="http://www.lohnsteuerberatung-atax.de/2011/12/13/kranken-und-pflegeversicherungsbeitrage-der-kinder-mindern-die-steuerlast-der-eltern/" title="weiter lesen" class="read_more"> ...mehr &#187;</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Kinder, die sich in einer betrieblichen Ausbildung befinden, müssen in der Regel bereits selbst Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Diese Beiträge sind seit 2010 steuermindernd absetzbar. Vielen Auszubildenden bringt das jedoch keinen Vorteil, weil sie ohnehin keine Lohnsteuern zahlen. Eine Ausnahme im Gesetz erlaubt jedoch die Berücksichtigung dieser Beiträge bei den Eltern. </strong></p>
<p>Seit 2010 bietet eine Regelung im Paragraf 10 Einkommensteuergesetz die Möglichkeit, Versicherungsbeiträge von Kindern bei den Eltern absetzen zu können, solange Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht. Normalerweise kann nur derjenige Beiträge als Sonderausgaben geltend machen, der selbst Versicherungsnehmer ist und die Beiträge auch unmittelbar zahlt. Haben Großeltern für den Enkel eine Autohaftpflichtversicherung abgeschlossen, weil sie einen höheren Schadensfreiheitsrabatt haben, können nur die Großeltern die Beiträge absetzen. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der Kinder gelten jedoch als eigene Beiträge der Eltern, wenn die Eltern die Beiträge wirtschaftlich tragen.</p>
<p>Nach Information des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine e.V. geht die Finanzverwaltung nach anfänglichem Zögern nunmehr davon aus, dass Eltern mit ihrer Unterhaltspflicht in Form von Bar- oder Sachleistungen diese Voraussetzungen erfüllen. Damit können Eltern auch die Sozialversicherungsbeiträge für Kranken- und Pflegeversicherung geltend machen, die der Ausbildungsbetrieb vom Lehrlingsgeld des Kindes abgezogen hat. Bei beispielsweise 8.000 Euro Lehrlingslohn im Jahr bringt das Eltern mit einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent 212 Euro Steuervorteil.</p>
<p>Für den Abzug müssen Eltern eine Steuererklärung abgeben. Sozialversicherungsbeiträge der Kinder werden weder in der Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt noch können sie als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte oder Ersatzbescheinigung eingetragen werden. Der Steuervorteil kann erst mit der Veranlagung erreicht werden. Allerdings können die Beiträge nur einmal als Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden, entweder bei den Eltern oder bei den Kindern. Das ist zu beachten, wenn für die Kinder ebenfalls eine Steuererklärung abgegeben werden sollte.</p>
<p>Quelle: NVL</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.lohnsteuerberatung-atax.de/2011/12/13/kranken-und-pflegeversicherungsbeitrage-der-kinder-mindern-die-steuerlast-der-eltern/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Elektronische Lohnsteuerkarte endgültig auf das übernächste Jahr verschoben</title>
		<link>http://www.lohnsteuerberatung-atax.de/2011/12/12/elektronische-lohnsteuerkarte-endgultig-auf-das-ubernachste-jahr-verschoben/</link>
		<comments>http://www.lohnsteuerberatung-atax.de/2011/12/12/elektronische-lohnsteuerkarte-endgultig-auf-das-ubernachste-jahr-verschoben/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 12 Dec 2011 14:03:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.lohnsteuerberatung-atax.de/?p=268</guid>
		<description><![CDATA[Nach den Pannen bei der Einführung der „Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale – ELStAM“ hat das Bundesfinanzministerium eine Einführung im Jahr 2012 jetzt endgültig aufgegeben. Neben der Verunsicherung bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern gibt es eine Reihe praktischer Probleme, weil die letzte Papierlohnsteuerkarte bereits für 2010 ausgestellt worden war. Dennoch wird sie jetzt weiter verwendet. Bisher hatten Arbeitnehmer die <a href="http://www.lohnsteuerberatung-atax.de/2011/12/12/elektronische-lohnsteuerkarte-endgultig-auf-das-ubernachste-jahr-verschoben/" title="weiter lesen" class="read_more"> ...mehr &#187;</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Nach den Pannen bei der Einführung der „Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale – ELStAM“ hat das Bundesfinanzministerium eine Einführung im Jahr 2012 jetzt endgültig aufgegeben. Neben der Verunsicherung bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern gibt es eine Reihe praktischer Probleme, weil die letzte Papierlohnsteuerkarte bereits für 2010 ausgestellt worden war. Dennoch wird sie jetzt weiter verwendet. </strong></p>
<p>Bisher hatten Arbeitnehmer die Lohnsteuerkarte dem Arbeitgeber übergeben. Ab 2012 sollten Arbeitgeber die Daten elektronisch erhalten. Weil das Verfahren wegen Schwierigkeiten bei der Einführung verschoben wurde, müssen Arbeitgeber auf die Steuermerkmale des Vorjahres zurückgreifen.</p>
<p>Dieses Vorgehen geht aber nur, wenn kein Arbeitgeberwechsel vorliegt und wenn sich die Besteuerungsdaten 2012 nicht ändern. Deshalb müssen alle Arbeitnehmer ihre Angaben zur Lohnsteuerklasse, Kinderfreibeträgen, Religionszugehörigkeit und individuellen Freibeträgen beispielsweise für Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten oder Handwerkerleistungen genau prüfen.</p>
<p>Treffen eine oder mehrere der Daten für den Lohnsteuerabzug nicht mehr zu, müssen Arbeitnehmer beim zuständigen Finanzamt eine Änderung beantragen. Die Korrekturen sollen nicht mehr auf der alten, aus 2010 stammenden Lohnsteuerkarte erfolgen, sondern bereits im elektronischen Datenspeicher. Der Arbeitnehmer erhält dann vom Finanzamt einen Ausdruck der ELStAM-Daten oder eine Ersatzbescheinigung, die er dem Arbeitgeber vorlegen muss.</p>
<p>Nach Erkenntnissen des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine e.V. sind auch die gespeicherten ELStAM-Daten teilweise fehlerhaft. Arbeitnehmer müssen deshalb auch die Ausdrucke genau prüfen und gegebenenfalls erneut Korrekturen beantragen. Sie sind dazu verpflichtet, wenn anderenfalls eine zu geringe Lohnsteuer erhoben wird. Der Verband rechnet mit einer erheblichen Anzahl späterer Korrekturen durch die Arbeitgeber oder in der Steuerveranlagung 2012.</p>
<p>Rechtliche Probleme bringt die verpatzte Umstellung auch für Arbeitslose. Zur Berechung des Arbeitslosengeldes ist die Steuerklasse maßgeblich, die zu Beginn des Jahres der Arbeitslosigkeit eingetragen war. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. befürchtet Nachteile für Arbeitnehmer, weil nicht klar sei, ob bei den Arbeitsagenturen für 2012 die ELStAM-Daten oder die Daten der bisherigen Lohnsteuerkarte 2010 herangezogen werden. Auch werdende Eltern müssen aufpassen, weil ein zu hoher Lohnsteuerabzug später Nachteile beim Elterngeld bringt.</p>
<p>Die jetzige Verschiebung der ELStAM-Einführung zeigt nach Einschätzung des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine e.V. eine unzureichende Planung und Vorbereitung bei der Einführung neuer Verfahren. Der Verband kritisiert auch, dass der elektronische Abruf für Arbeitnehmer selbst oder durch beauftragte Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater ebenfalls nicht bereitsteht. Die von der Politik als Steuervereinfachung und Bürokratieabbau propagierte elektronische Datensammlung bringt dem Bürger bisher keinen erkennbaren Vorteil. Der Verband fordert, die Probleme schnellstens zu lösen und Schnittstellen für alle Beteiligten zur Verfügung zu stellen. Anderenfalls wird der nächste Schritt, die versprochene „vorausgefüllte Steuererklärung“, noch viel größere Probleme bringen.</p>
<p>Quelle: NVL</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.lohnsteuerberatung-atax.de/2011/12/12/elektronische-lohnsteuerkarte-endgultig-auf-das-ubernachste-jahr-verschoben/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

