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	<title>Lohnsteuerberatung ATAX - Lohnsteuerhilfeverein e.V.</title>
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	<description>Wir bieten Ihnen Hilfe bei allen steuerfachlichen Fragen im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis.</description>
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		<title>Was ist zu tun, wenn die Bank Abgeltungsteuer von den Zinsen abführt?</title>
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		<pubDate>Wed, 02 May 2012 08:38:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Immer wieder erhalten Anleger von den Banken sogenannte „Steuerbescheinigungen“. Viele Sparer sind überrascht, dass von ihren Zinsen Steuern an das Finanzamt abgeführt wurden. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. (NVL) zeigt, wie Anleger das Geld über eine Einkommensteuererklärung zurückholen können.  Jede Person hat einen Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro. Das bedeutet, dass Zinseinnahmen bis zu <a href="http://www.lohnsteuerberatung-atax.de/2012/05/02/was-ist-zu-tun-wenn-die-bank-abgeltungsteuer-von-den-zinsen-abfuhrt/" title="weiter lesen" class="read_more"> ...mehr &#187;</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Immer wieder erhalten Anleger von den Banken sogenannte „Steuerbescheinigungen“. Viele Sparer sind überrascht, dass von ihren Zinsen Steuern an das Finanzamt abgeführt wurden. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. (NVL) zeigt, wie Anleger das Geld über eine Einkommensteuererklärung zurückholen können.</strong></p>
<p> Jede Person hat einen Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro. Das bedeutet, dass Zinseinnahmen bis zu dieser Höhe nicht versteuert werden. Betragen die gesamten Kapitalerträge weniger als 801 Euro, kann einbehaltene Abgeltungsteuer zurückgeholt werden.  Das Finanzamt erstattet die Steuer, wenn der Antrag mit der Anlage KAP der Steuererklärung gestellt wird.</p>
<p>Aber auch bei höheren Kapitalerträgen lässt sich oft ein Teil oder die gesamte Abgeltungsteuer vermeiden. Beträgt der persönliche Steuersatz weniger als 25 Prozent, lohnt sich fast immer die Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Ältere Steuerpflichtige ab 65 Jahre können durch den Altersentlastungsbetrag sogar bei einem höheren Steuersatz die Steuern auf Zinsen erstattet bekommen.  Arbeitnehmer profitieren von einem Härteausgleich auf Nebeneinkünfte. Betragen diese weniger als 410 Euro, bleiben sie vollständig steuerfrei, höhere Einkünfte teilweise. Weil diese Beträge für Einnahmen aus Kapitalanlagen zusätzlich zum Sparerpauschbetrag von 801 Euro gelten, können Arbeitnehmer folglich bis zu bis 1.211 Euro Zinsen vollständig steuerfrei kassieren.</p>
<p>Mit der Steuererklärung sind alle Steuerbescheinigungen einzureichen. Viele Kreditinstitute senden die Belege automatisch zu. Manche Banken stellen sie jedoch nur auf Anforderung aus oder bescheiden, dass alles in Ordnung sei. In diesen Fällen sollten die Sparer hartnäckig bleiben und auf die Steuerbescheinigung bestehen. Allerdings ist zu beachten, dass teilweise auch Gebühren zwischen 10 und 15 Euro verlangt werden.  Nach Auffassung des NVL sollten Sparer sich dagegen zur Wehr setzen, da die Banken zum Ausstellen der Steuerbescheinigung gesetzlich verpflichtet sind. Das Finanzamt erstattet Abgeltungsteuer nur dann, wenn alle Bescheinigungen vorliegen.</p>
<p> Quelle: NVL</p>
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		<title>Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll erhöht werden</title>
		<link>http://www.lohnsteuerberatung-atax.de/2012/04/27/arbeitnehmer-pauschbetrag-soll-erhoht-werden/</link>
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		<pubDate>Fri, 27 Apr 2012 14:24:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Finanzminister einiger Bundesländer schlagen vor, den Arbeitnehmer &#8211; Pauschbetrag um 150 Euro zu erhöhen. Dafür müssten Bund, Länder und Kommunen jährlich auf mehr als eine halbe Milliarde Euro Steuereinnahmen verzichten, während andere Projekte aus Geldmangel auf der Strecke bleiben. Zudem hat die Hälfte aller Arbeitnehmer nichts von der Erhöhung, kritisiert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine <a href="http://www.lohnsteuerberatung-atax.de/2012/04/27/arbeitnehmer-pauschbetrag-soll-erhoht-werden/" title="weiter lesen" class="read_more"> ...mehr &#187;</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Finanzminister einiger Bundesländer schlagen vor, den Arbeitnehmer &#8211; Pauschbetrag um 150 Euro zu erhöhen. Dafür müssten Bund, Länder und Kommunen jährlich auf mehr als eine halbe Milliarde Euro Steuereinnahmen verzichten, während andere Projekte aus Geldmangel auf der Strecke bleiben. Zudem hat die Hälfte aller Arbeitnehmer nichts von der Erhöhung, kritisiert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). </strong></p>
<p>Der Werbungskosten-Pauschbetrag nützt Arbeitnehmern, die nur geringe Werbungskosten haben oder deren berufliche Aufwendungen vom Arbeitgeber ersetzt werden. Klassischerweise fallen höhere Einkommensbezieher darunter, denen Handy, Dienstwagen und Reisekosten oft vom Arbeitgeber gestellt werden. Auch beim Partner angestellte Ehegatten haben meist keine Kosten. Diese und weitere Arbeitnehmer profitieren davon, dass seit vergangenem Jahr 1.000 Euro Lohn steuerfrei bleiben. Nach dem Willen der Finanzminister von vier Bundesländern soll diese Subvention um weitere 150 Euro angehoben werden. Rund 650 Millionen Euro jährlich dürfte diese Subventionserhöhung kosten, schätzt der NVL.</p>
<p>Selbst wenn ausreichend Geld zur Verfügung stände, wäre die Erhöhung ungerecht, sagt NVL &#8211; Geschäftsführer Uwe Rauhöft. Arbeitnehmer, die sich fortbilden, weite Wege in Kauf nehmen oder andere Kosten tragen, profitieren um keinen Cent. Die Scheinheiligkeit des Vorschlags wird zudem deutlich, wenn andererseits der Bundesrat seit über einem halben Jahr ein Gesetz zur Förderung energetischer Sanierung im Vermittlungsausschuss blockiert &#8211; trotz geringerer Kosten.</p>
<p>Es geht keineswegs um eine Steuervereinfachung für die Bürger, sagt Rauhöft. Die meisten müssen weiterhin Belege sammeln, weil sie im Laufe des Jahres noch nicht wissen, ob der Pauschbetrag überschritten wird oder nicht. Einzig die Finanzverwaltung wird durch die programmgesteuerte Prüfung entlastet, wenn mehr Fälle unter den Grenzbetrag fallen und deshalb nicht zu prüfen sind.</p>
<p>Steigende Kosten und seit Jahren unveränderte Abzugsbeträge für Verpflegungsmehraufwand und der Kilometerpauschale für Auswärtstätigkeiten oder bei der Pendlerpauschale schaffen eine schleichende Steuererhöhung. Auch hier wirkt die sogenannte kalte Progression. Wer diese Pauschalen für berufliche Aufwendungen nutzt, profitiert nicht von einer Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags. Damit wird deutlich, was der Vorschlag den Steuerzahlern tatsächlich bringt: Einen teuren Subventionsausbau, der die leistungsgerechten Besteuerung aushöhlt. Der NVL fordert deshalb, anstelle einer Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags die längst fällige Anpassung aufwandsabhängiger Pauschalen umzusetzen.</p>
<p>Quelle: NVL</p>
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		<title>Höhere Steuervorteile für Rettungsassistenten und Fahrer von Notarztwagen</title>
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		<pubDate>Mon, 16 Apr 2012 14:23:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Übt jemand seine Tätigkeit in Rettungswachen oder Notarztwagen aus, können für die Fahrten von der Wohnung dorthin pauschal 30 Cent für die Hin- und Rückfahrt mit dem eigenen PKW oder die tatsächlichen Kosten in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Zusätzlich können Verpflegungsmehraufwendungen die Steuerlast mindern. Bisher waren die Finanzämter meist der Auffassung, dass Rettungswachen und Notarztwagen <a href="http://www.lohnsteuerberatung-atax.de/2012/04/16/hohere-steuervorteile-fur-rettungsassistenten-und-fahrer-von-notarztwagen/" title="weiter lesen" class="read_more"> ...mehr &#187;</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Übt jemand seine Tätigkeit in Rettungswachen oder Notarztwagen aus, können für die Fahrten von der Wohnung dorthin pauschal 30 Cent für die Hin- und Rückfahrt mit dem eigenen PKW oder die tatsächlichen Kosten in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Zusätzlich können Verpflegungsmehraufwendungen die Steuerlast mindern. </strong></p>
<p>Bisher waren die Finanzämter meist der Auffassung, dass Rettungswachen und Notarztwagen regelmäßige Arbeitsstätten sind. Das hatte zur Folge, dass für die Fahrten dorthin nur die Entfernungspauschale von 30 Cent pro Entfernungskilometer anerkannt wurde.</p>
<p>Der Bundesfinanzhof hat kürzlich entschieden, dass ein Notarztwagen keine regelmäßige Arbeitsstätte ist (Urteil vom 19.01.2012, Az. VI R 36/11). Der dort tätige Rettungsassistent übt eine Fahrtätigkeit aus. Für die Anfahrt zum Einsatzwagen kann er somit pauschal 30 Cent pro Kilometer der Hin- und Rückfahrt oder die tatsächlichen Kosten steuerlich abziehen. Beträgt die tägliche Abwesenheit von zu Hause mindestens acht Stunden, mindern zusätzlich Verpflegungsmehraufwendungen die Steuerlast.</p>
<p>Arbeitet ein Rettungsassistent in mehreren Rettungswachen, gilt die Entfernungspauschale nur für Fahrten zu einer Rettungswache. Die Einsätze in den anderen zählen dann immer als Auswärtstätigkeit. Selbst bei der einen Rettungswache ist zu prüfen, ob überhaupt eine regelmäßige Arbeitsstätte vorliegt. Das ist nur der Fall, wenn der Arbeitnehmer dort dauerhaft zugeordnet ist und der Schwerpunkt seiner Tätigkeiten in dieser Rettungswache liegt.  Wenn das nicht der Fall ist, gelten auch für diese Rettungswache die höheren Abzugsmöglichkeiten für Auswärtstätigkeit.</p>
<p>Quelle: NVL</p>
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		</item>
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		<title>Lohnt sich für Arbeitslose eine Steuererklärung?</title>
		<link>http://www.lohnsteuerberatung-atax.de/2012/04/12/lohnt-sich-fur-arbeitslose-eine-steuererklarung/</link>
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		<pubDate>Thu, 12 Apr 2012 14:21:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Für viele Arbeitslose stellt sich die Frage, ob sie überhaupt eine Steuererklärung abgeben müssen. Die Antwort hängt davon ab, welche Einkünfte neben dem Arbeitslosengeld vorlagen. Unabhängig davon ist es für Arbeitslose meist auch vorteilhaft, eine Steuerklärung abzugeben, erläutert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. (NVL). Ledige in der Steuerklasse I oder II zahlen in <a href="http://www.lohnsteuerberatung-atax.de/2012/04/12/lohnt-sich-fur-arbeitslose-eine-steuererklarung/" title="weiter lesen" class="read_more"> ...mehr &#187;</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Für viele Arbeitslose stellt sich die Frage, ob sie überhaupt eine Steuererklärung abgeben müssen. Die Antwort hängt davon ab, welche Einkünfte neben dem Arbeitslosengeld vorlagen. Unabhängig davon ist es für Arbeitslose meist auch vorteilhaft, eine Steuerklärung abzugeben, erläutert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. (NVL).</strong></p>
<p>Ledige in der Steuerklasse I oder II zahlen in der Regel zu viel Lohnsteuern, wenn das Arbeitsverhältnis nicht das gesamte Jahr bestand. Entgegen landläufiger Auffassung fällt die Erstattung oft höher gegenüber anderen Jahren aus, in denen keine Lohnersatzleistungen bezogen wurden. Erstattungen von einigen hundert Euro nur wegen der Arbeitslosigkeit sind keine Seltenheit.</p>
<p>Bei Verheirateten spielt die gewählte Steuerklassenkombination eine große Rolle. Haben Ehegatten die Steuerklassen IV / IV und war ein Partner arbeitslos und der andere berufstätig, ergibt sich regelmäßig eine Steuererstattung. Das Gleiche gilt, wenn der Ehegatte mit der Steuerklasse III arbeitslos war. Der umgekehrte Fall führt jedoch häufig zu Nachzahlungen, da in der Steuerklasse III wenig Lohnsteuer abgeführt wird.</p>
<p>Auch Werbungskosten während der Arbeitslosigkeit helfen, Steuern zu sparen. Aufwendungen beispielsweise für Bewerbungen, Fortbildungen oder Umschulungen sollten deshalb unbedingt in der Anlage N der Steuererklärung eingetragen werden.</p>
<p>Bestand die Arbeitslosigkeit das gesamte Jahr, führen die Ausgaben zu einem Verlust. Bei Ehepaaren wird dieser von den Einkünften des Partners abgezogen. Bei Ledigen kann der Verlust in das Vorjahr zurückgetragen oder im nächsten Jahr berücksichtigt werden. Dadurch können Ausgaben während der Arbeitslosigkeit die Steuern in anderen Kalenderjahren mindern. Eine Steuererklärung und Verlustfeststellung für Zeiten der Arbeitslosigkeit kann mindestens vier Jahr rückwirkend beantragt werden.</p>
<p>Quelle: NVL</p>
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		</item>
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		<title>Studenten können höhere Fahrtkosten steuerlich geltend machen</title>
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		<pubDate>Mon, 02 Apr 2012 14:19:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Fallen bei einem Studium oder einer anderen Aus- und Fortbildung Fahrtkosten zur Bildungseinrichtung an, können diese jetzt in der Steuererklärung mit den vollen Kosten angesetzt werden. Bisher war der Abzug auf die Entfernungspauschale begrenzt, es wurde nur eine Strecke berücksichtigt. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass auch für Fahrten beispielsweise zur Universität die tatsächlichen Kosten <a href="http://www.lohnsteuerberatung-atax.de/2012/04/02/studenten-konnen-hohere-fahrtkosten-steuerlich-geltend-machen/" title="weiter lesen" class="read_more"> ...mehr &#187;</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Fallen bei einem Studium oder einer anderen Aus- und Fortbildung Fahrtkosten zur Bildungseinrichtung an, können diese jetzt in der Steuererklärung mit den vollen Kosten angesetzt werden. Bisher war der Abzug auf die Entfernungspauschale begrenzt, es wurde nur eine Strecke berücksichtigt. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass auch für Fahrten beispielsweise zur Universität die tatsächlichen Kosten für Hin- und Rückfahrt abzugsfähig sind (Urteile vom 09.02.2012 – VI R 42/11 und VI R 44/10). Für viele Arbeitnehmer ergeben sich Vorteile, für andere aber auch Nachteile, wie der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. (NVL) berichtet. </strong></p>
<p>Vor der jetzt veröffentlichten Rechtsprechung wurde eine Bildungsstätte, die über einen längeren Zeitraum täglich aufgesucht wurde, wie eine regelmäßige Arbeitsstätte behandelt. Als Fahrtkosten konnten nur 30 Cent je Entfernungskilometer abgezogen werden. Allerdings kam es nicht darauf an, ob tatsächlich Kosten angefallen waren. Deshalb konnten auch bei einer Fahrgemeinschaft pauschale Fahrtkosten geltend gemacht werden.</p>
<p>Durch die Neuregelung werden die Fahrten jetzt mit den tatsächlichen Kosten berücksichtigt. Wer mit seinem PKW fährt, kann pauschal 30 Cent pro gefahrenen Kilometer abziehen, also doppelt so viel wie mit der Entfernungspauschale. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln werden die Ticketkosten berücksichtigt. Wer als Mitfahrer gar keine Kosten hat, geht jedoch leer aus.</p>
<p>Wird am Ausbildungsort übernachtet und fallen dafür Kosten an, sollten auch diese in der Steuererklärung angegeben werden, um nichts zu verschenken. Außerdem können für die ersten drei Monate Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden.</p>
<p>Auch wenn während der Ausbildung keine Einnahmen vorliegen, lohnt sich eine Steuererklärung. Mit den Werbungskosten kann beim Finanzamt ein Antrag auf Verlustfeststellung eingereicht werden. Diese Verluste mindern später die Steuerlast. Allerdings berücksichtigt das Finanzamt bisher die Kosten nur dann, wenn bereits ein erster Abschluss vorliegt. Ob dies trotz Gesetzesänderung auch für ein Erststudium ohne vorherigen Berufsabschluss zählt, muss der Bundesfinanzhof in Revisionsverfahren noch entscheiden (Aktenzeichen VIII R 49/11).</p>
<p>Quelle: NVL</p>
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