Allgemeines

Die Lohnsteuerberatung Atax Lohnsteuerhilfeverein e.V. wurde am 28.11.1998 gegründet und am 01.03.1999 von der Oberfinanzdirektion Chemnitz zugelassen. Der Verein hat seinen Sitz in Parthenstein/Großsteinberg.

Unsere Beratungsstellen befinden sich in:

Parthenstein / OT Großsteinberg

Gladeweg 9 (gleichzeitig Vorstandssitz)
Beratungsstellenleiterin: Frau Diana Weber
04668 Parthenstein / OT Großsteinberg

Tel: 034293/29384
Fax: 034293/34958
Mail: info@atax-ev.com
Mail: diana.weber@atax-ev.com

Colditz

Bahnhofstr. 24
Beratungsstellenleiterin: Frau Marita Zeuner
04680 Colditz

Tel: 034381/42483
Fax: 034381/53446
Mail: marita.zeuner@atax-ev.com

Kompetente Unterstützung in steuerlichen Fragen auf aktuellem Rechtsstand

Die Beratungsstellenleiter sind seit 1991 auf dem Gebiet der Lohnsteuerhilfe tätig und können damit auf eine langjährige Erfahrung in der Beratung von Arbeitnehmern zurückgreifen.

Um den stetig wachsenden Steuerdschungel zu bewältigen, werden die Mitarbeiter von einem speziellen Schulungsverein umfassend geschult und mit den neuesten Änderungen im Steuerrecht und im Gesetzgebungsverfahren vertraut gemacht.

Starke Interessenvertretung durch bundesweiten Fachverband

Wir sind Mitglied im NVL – Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine. Der NVL vertritt bundesweit die Interessen von rund 130 Lohnsteuerhilfevereinen mit etwa 6.000 Beratungsstellen und setzt sich für die Belange von rund 1,5 Millionen Mitgliedern ein.

Durch diese Mitgliedschaft sind wir in ein starkes Netzwerk eingebunden und profitieren vom fachlichen Austausch sowie von einer engagierten Interessenvertretung.

Unsere Beratungsstellen sind DIN 77700 zertifiziert.

Zur Sicherung der Beratungsqualität hat der NVL 2002 ein Normungsvorhaben beim Deutschen Institut für Normung (DIN) initiiert.

Die DIN – Norm 77700 regelt Qualitätsstandards der von den Lohnsteuerhilfevereinen erbrachten Dienstleistung. Seit 2008 können sich Verbraucher am Qualitätssiegel des ZVL – Zertifizierungsverbandes der Lohnsteuerhilfevereine e.V. bei der Auswahl ihrer Beratungsstelle orientieren.

Sozial gestaffelte und transparente Mitgliedsbeiträge

Der Mitgliedsbeitrag ist nach sozialen Gesichtspunkten gestaffelt und beträgt zwischen 75 Euro und 445 Euro, je nach Höhe Ihrer Einnahmen. Bei Neumitgliedern wir eine einmalige Aufnahmegebühr von 15 Euro erhoben.

Die gegenwärtig gültige Beitragsordnung wurde, entsprechend der gesetzlichen Vorschrift, von der Vertreterversammlung beschlossen und genehmigt.

Der konsequent niedrige Verwaltungsaufwand innerhalb des Vereins ermöglicht es uns, die Höhe der Mitgliedsbeiträge voraussichtlich auch in Zukunft unverändert beizubehalten. Ausgenommen davon sind Mehrwertsteuererhöhungen.

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