Beauftragen Sie einen Handwerker, lassen Sie Ihre Fenster putzen, die Hecke schneiden, den Rasen mähen oder beschäftigen Sie eine Putzhilfe oder eine Pflegekraft.
Für all das gilt:
20 % der in Rechnung gestellten Arbeitsleistung erstattet Ihnen Ihr Finanzamt (unter Beachtung der Höchstgrenzen)
Aber nur, wenn Sie sich an die Spielregeln halten, die da wären:
- Ihr Dienstleister/Handwerker stellt Ihnen eine Rechnung
- Aus dieser muss die Höhe der Arbeitsleistung (incl. Fahrt- und ggf. Maschinenkosten) eindeutig hervorgehen
- Sie dürfen nicht bar zahlen, sondern müssen den Rechnungsbetrag überweisen
Das gilt für Immobilienbesitzer genauso wie für Mieter. Auch wenn Sie in einem Seniorenheim wohnen haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, diese Kosten abzusetzen.
Das in Rechnung gestellte Material ist leider nicht abzugsfähig.
Und übrigens: Auch die Reparatur von Haushaltsgeräten ist begünstigt !