Jeder, der von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten werden möchte, wird Mitglied im Verein, so auch bei uns. Der Mitgliedbeitrag richtet sich nach Ihrem Einkommen, egal wie oft Sie unsere Hilfe benötigen oder wie hoch Ihre Steuererstattung ist.
Ihren Beitrag finden Sie in der » Beitragsordnung.
Mitglied werden in drei Schritten:
- Checkliste herunterladen
- Unterlagen heraussuchen
- Termin vereinbaren
Beratungsbefugnis
Wer darf Mitglied werden (Gemäß § 4 Nr. 11 StBerG)
- Angestellte
- Beamte
- Rentner / Pensionäre
- Arbeitslose
- Unterhaltsempfänger
- Studenten
- Auszubildende
- Haben Sie zusätzlich Zinsen, Mieteinnahmen oder Nebeneinkünfte aus Spekulationen und liegen diese nicht über 13.000 Euro bzw. 26.000 Euro bei Zusammenveranlagung, ist eine Beratung ebenfalls möglich.
Wen wir leider nicht beraten dürfen
Wenn Sie Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Tätigkeit sowie umsatzsteuerpflichtige Einkünfte haben, ist eine Beratung durch uns leider ausgeschlossen.