Nicht alle Steuerpflichtigen müssen eine Steuererklärung einreichen. Im Einkommensteuergesetz ist klar geregelt, wer zwingend eine Einkommensteuererklärung abgeben muss.
Hartnäckig hält sich auch das Gerücht … „wer einmal eine Erklärung abgegeben hat, muss dann immer ...“ Dem ist nicht so !!
Trotz allem sollte jeder wenigstens prüfen lassen, ob es sich nicht doch lohnt, freiwillig abzugeben. Das nennt man Antragsveranlagung (früher Lohnsteuerjahresausgleich).
Unsere langjährige Beratungspraxis zeigt, dass sehr viele Steuerpflichtige sehr viel Geld verschenken weil sie denken ... „ ich bekomm eh nichts raus ...“
Zum Glück haben diejenigen schon mal einen guten Anfang gemacht, die auf unserer Seite gelandet sind. Und der Gesetzgeber hat zudem die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Sie nicht nur für das vorangegangene Jahr sondern mindestens vier Jahre rückwirkend eine Einkommensteuererklärung abgeben können.
Andererseits nutzt ein Großteil der Steuerpflichtigen nicht alle möglichen Steuervorteile, meist aus Unkenntnis.
Seit 1991 beschäftigen wir uns täglich und hauptberuflich mit dem Thema Steuern. Über die vielen Jahre haben wir uns umfassende Sachkenntnis angeeignet, und ständig kommt Neues hinzu. Verlassen Sie sich darauf, dass wir unser umfangreiches Wissen so einsetzten, um alle Steuersparmöglichkeiten für Sie auszuschöpfen.
Sie selbst müssen gar nicht so viel dafür tun.
Was das ist finden Sie HIER