Verpflegungsmehraufwendungen im Außendienst Wer bei einer Auswärtstätigkeit übernachtet, kann Verpflegungsmehraufwendungen für die gesamte Zeit geltend machen, die er von seiner Hauptwohnung entfernt ist. Das hat der Bundesfinanzhof in einer aktuell veröffentlichten Entscheidung klargestellt (Az. VI R 95/13). Steuerpflichtige können so während der Woche 24 Euro Verpflegungspauschale erhalten, informiert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL)…
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Verpflegungsmehraufwendungen im Außendienst
